15.06.2022, Medienmitteilung

Infos des Regierungsrats

Das sind die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat: Beiträge aus dem Lotteriefonds, Vernehmlassungen, Jubiläen und weitere kleinere Geschäfte.

Das Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts vom 3. September 1992 geht in die externe Vernehmlassung

Im Kanton Zug soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass nur Personen ein-gebürgert werden können, welche in den letzten fünf Jahren vor der Gesucheinreichung oder während des Einbürgerungsverfahrens keine Sozialhilfe bezogen bzw. diese zurücker-stattet haben. Mit dieser Gesetzesänderung geht der Kanton Zug weiter als die bundes-rechtliche Mindestvorschrift, welche lediglich drei Jahre ohne Sozialhilfebezug für eine Ein-bürgerung voraussetzt. Trotz dieser Verschärfung soll aber gleichwohl den persönlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden.

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