08.03.2023, Medienmitteilung
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Anpassungsvorschläge zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundesrats weitgehend, Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen und die rechtlichen Grundlagen zur Härtefallpraxis anzupassen. Werden Bewilligungen von Kurzaufenthalten oder vorläufig Aufgenommenen erteilt oder verlängert, empfiehlt er jedoch eine Ermessensentscheidung und keinen Anspruch. So wird dies bereits heute bei Aufenthaltsbewilligungen gehandhabt. Ausserdem sollen die detaillierten Hinweise für häusliche Gewalt weiterhin auf Verordnungs- und nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden – dies, weil allfällige Anpassungen von Details einfacher in Verordnungen umgesetzt werden können. Als weitere Massnahme empfiehlt der Regierungsrat ein vereinheitlichtes Vorgehen bei den Migrationsbehörden, um den rechtlichen Prozess zu vereinfachen und transparent zu gestalten. Er weist jedoch auf ein mögliches Missbrauchsrisiko und einen allfälligen Anstieg von Fällen bei den Strafverfolgungsbehörden und Migrationsämtern hin. Zudem schlägt der Regierungsrat vor, wegen häuslicher Gewalt verurteilte Ausländerinnen und Ausländer zukünftig automatisch des Landes zu verweisen.
Kontakt
Regierungsrätin Laura Dittli, Sicherheitsdirektorin
T +41 41 728 50 20, laura.dittli@zg.ch
Das E-Amtsblatt einfach digital abonnieren
Seit dem 5. Januar 2023 erscheint das Amtsblatt des Kantons Zug elektronisch. Jeweils donnerstags können Interessierte unter amtsblatt.zg.ch die neusten Meldungen von Kanton und Gemeinden einsehen. Wer keine Meldung verpassen möchte oder sich für bestimmte Inhalte interessiert, kann ein digitales Abonnement mit E-Mail-Benachrichtigung einrichten. Hier geht es zur Anleitung fürs digitale Abonnement und zu weiteren Informationen rund ums E-Amtsblatt.
Kontakt
Tobias Moser, Landschreiber
T +41 41 728 31 10, tobias.moser@zg.ch
Vernehmlassung zur Änderung von Schulgesetz und Lehrpersonalgesetz
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden verschiedene schulische Anliegen umgesetzt. So soll unter anderem eine Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme für logopädische Therapien bis zum 20. Altersjahr geschaffen werden. Weitere Änderungen betreffen den Schutz der Ergebnisse von schulübergreifenden Leistungstests, die Pflicht zur Führung von separativen Gefässen für Schülerinnen und Schüler mit Problemverhalten oder die Flexibilisierung bei der Errichtung von schulartendurchmischten Klassen. Zwecks Standortförderung und unter Verwendung der vereinnahmten Zusatzsteuern aufgrund der OECD-Mindeststeuer sollen zudem die Beiträge an die Privatschulen für die Beschulung von Zuger Schülerinnen und Schülern erhöht werden. Der Regierungsrat lädt die im Kantonsrat vertretenen Parteien, die Gemeinden sowie weitere interessierte Kreise ein, sich bis Ende April 2023 zu den Entwürfen zu äussern.
Kontakt
Regierungsrat Stephan Schleiss, Direktor für Bildung und Kultur
T +41 41 728 31 80, stephan.schleiss@zg.ch