23.03.2023, Medienmitteilung

Menschen mit Behinderung treffen sich zu Gipfel der Kantone in Zug

Während in Bern am Freitag die Behindertensession tagt, luden die Kantone am Donnerstag Menschen mit Behinderung aus der ganzen Schweiz zum Gipfeltreffen nach Zug. Der Kanton Zug organisierte mit der Sozialdirektorenkonferenz die Jahresversammlung der Behindertenbeauftragten der Kantone – zum ersten Mal mit Beteiligung der Selbstvertretenden.

Wie sieht eine gelingende Behindertenpolitik aus? Welche Anliegen haben Menschen mit Behinderung an die Politik? Wer kann diese Fragen besser beantworten, als die Direktbetroffenen selber? Darum luden die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -​direktoren (SODK) und der Kanton Zug am Donnerstag, 23. März 2023 zum ersten interkantonalen Inklusionsgipfel der Schweiz ins reformierte Kirchenzentrum in Zug. Zusammen mit den Fachbeauftragten für Behindertenfragen der Kantone nahmen auch 25 Vertreterinnen und Vertreter mit Behinderung aus der ganzen Schweiz daran teil. Im Begrüssungsgespräch mit Moderator und Podcaster Jahn Graf sagte die Generalsekretärin der SODK, Gaby Szöllösy: «Tagungen unter Beteiligung der Betroffenen sollten zur Regel werden und keine Ausnahme mehr bilden. Die Welt von morgen wird diverser und damit reicher.»

Auftrag an die Kantone
Im Rahmen eines Workshops formulierten die Teilnehmenden mit Behinderung später ihre Anliegen an die Kantone. Gefordert werden zum Beispiel eine konsequente Umsetzung der UN-​Behindertenrechtskonvention, Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie die kontinuierliche Möglichkeit zur Mitwirkung. Diese Inhalte wurden als Manifest auf einem grossen Bild zusammengefasst und später Regierungsrat Andreas Hostettler überreicht - stellvertretend für alle Kantone. Für Regierungsrat Andreas Hostettler lebt die Veranstaltung das gemeinsame Ziel der Kantone: «Menschen mit Behinderung sollen mitdiskutieren und mitreden, wenn es um sie geht. Am Tag bevor im Bundeshaus in Bern die erste schweizerische Behindertensession stattfindet, tauschen sich die Kantone mit Menschen mit Behinderung aus. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sollen auf kantonaler Ebene einfliessen.» 
Neues Gesetz für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe
Um die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken, führt der Kanton Zug aktuell eine Gesetzesrevision durch. Mit dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Gesetz LBBG (Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf) erhalten Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr Wahlfreiheit in Bezug auf ihre Wohn- und Arbeitsform. Auch die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung wird mit dem Gesetz gestärkt. Dem Gesetz ging das Projekt InBeZug voraus, an dem Menschen mit Behinderung, Organisationen und Einrichtungen von Anfang an partizipieren konnten, um geeignete Lösungen für den Alltag zu finden.

Begleitende Ausstellung des Vereins Kubeïs

Umrahmt wurde die Fachtagung von einer Ausstellung des Vereins Kubeïs. In der Kunstwerkstätte an der Lorze sind Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung tätig. Die Ausstellung kann noch bis 6. April 2023 zu den regulären Öffnungszeiten im Foyer des reformierten Kirchenzentrums Zug besichtigt werden. Die Bilder sind käuflich und die Preise auf einer Liste vor Ort ersichtlich. www.kubeis.ch

Übergabe des Manifests: Menschen mit Behinderung überreichen ihre Forderungen an die Direktorinnen und Direktoren der Sozialkonferenz stellvertretend an Regierungsrat Andreas Hostettler.

Übergabe des Manifests: Menschen mit Behinderung überreichen ihre Forderungen an die Direktorinnen und Direktoren der Sozialkonferenz stellvertretend an Regierungsrat Andreas Hostettler.

Kontakt

Anita Müller-Rüegg

Abteilungsleiterin Soziale Einrichtungen
Direktion des Innern

+41 41 728 35 71 anita.mueller@zg.ch