05.07.2023, Medienmitteilung

Rücktritt des Verwaltungsgerichtspräsidenten auf Ende März 2024

Nach 35 Jahren engagierten Einsatzes am Zuger Verwaltungsgericht hat Verwaltungsgerichtspräsident Aldo Elsener per 31. März 2024 seine Demission erklärt. Die Ergänzungswahl für das Verwaltungsgericht findet voraussichtlich am 26. November 2023 statt.

Aldo Elsener nahm am 1. Dezember 1988 die Tätigkeit als ausserordentlicher Gerichtsschreiber am Zuger Verwaltungsgericht auf, wo er vorher bereits einen Teil seines juristischen Praktikums abgelegt hatte. Auf den 1. Januar 1997 wurde er Kanzleivorsteher bzw. Generalsekretär des Verwaltungsgerichts. Am 5. Juni 2016 wählten ihn die Zuger Wahlberechtigten zum Verwaltungsrichter, worauf ihn am 27. Oktober 2016 der Zuger Kantonsrat ab 1. November 2016 zum hauptamtlichen Richter und gleichzeitig zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts bestimmte. Nach seiner Wiederwahl in den Gesamterneuerungswahlen vom 24. Juni 2018 bestätigte der Kantonsrat am 27. September 2018 Aldo Elsener für die Amtsperiode 2019–2024 als hauptamtliches Mitglied und als Präsident des Verwaltungsgerichts.

Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Aldo Elsener stellt sein Amt per 31. März 2024 zur Verfügung, weil er zu diesem Zeitpunkt das 65. Lebensjahr erfüllen wird. Er wird dannzumal insgesamt über 35 Jahre lang dem Gericht und damit der Zuger Justiz gedient haben. «Das Verwaltungsgericht, das im Kanton Zug am 1. Januar 1977 und damit erst spät eingeführt wurde, gewährleistet für die Zugerinnen und Zuger den demokratisch und rechtsstaatlich notwendigen Rechtsschutz gegenüber den staatlichen Behörden. Mein verantwortungsvolles und gleichzeitig erfüllendes Amt darf ich bis heute – und bestimmt bis zum letzten Arbeitstag – mit grosser Freude ausüben. Dafür empfinde ich tiefe Dankbarkeit. Es ist eine Ehre und ein Privileg, dem Kanton Zug und seiner Bevölkerung in der Justiz und als Verwaltungsgerichtspräsident dienen zu dürfen», hält Aldo Elsener in seinem Demissionsschreiben an den Kantonsratspräsidenten fest.

Nach Gesetz bestimmt der Regierungsrat das Datum der Ergänzungswahl für den am Verwaltungsgericht freiwerdenden Sitz. Diese Volkswahl dürfte am 26. November 2023 stattfinden, damit das Verwaltungsgericht möglichst keine Vakanz hat. Der Kantonsrat muss danach das Präsidium des Verwaltungsgerichts neu bestimmen.

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