16.05.2024, Medienmitteilung
Zug investiert OECD-Mindeststeuer in Standortmassnahmen
Die von der OECD angestossene weltweite Mindeststeuer beeinträchtigt die Standortattraktivität der Schweiz und insbesondere des Kantons Zug. Indem die erwarteten Mehrerträge in soziale Massnahmen, die Stärkung nachhaltiger Infrastruktur sowie Nachhaltigkeits- und Innovationsimpulse für Zuger Unternehmen investiert werden, kompensiert der Regierungsrat die drohenden Nachteile.
Der Kanton Zug gehört sowohl national als auch international zu den attraktivsten Wirtschafts- und Wohnstandorten. Diese Spitzenposition verdankt er unter anderem einer wirtschaftsfreundlichen Politik, die internationale Unternehmen anzieht und zu hohen Steuereinnahmen sowie zahlreichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen führt. Doch mit der Einführung einer weltweiten Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse internationale Unternehmen ab 2024 droht der Kanton an Standortattraktivität einzubüssen.
Standortnachteile kompensieren
Um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sollen die durch die Mindeststeuer generierten Mehrerträge von voraussichtlich netto rund 200 Millionen Franken pro Jahr vollumfänglich in gezielte Standortmassnahmen investiert werden. Dabei konzentriert sich der Kanton Zug auf drei prioritäre Themenfelder.
Von den sozialen Massnahmen sollen Bevölkerung, Arbeitnehmer sowie Wirtschaft und Gewerbe profitieren. Dazu zählen ein bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot, höhere Kantonsbeiträge an Privatschulen sowie Investitionen ins Wohnungswesen, um den Wohn- und Arbeitsraum attraktiv zu halten.
Im Feld Infrastruktur und innovative Projekte werden zukunftsorientierte Projekte wie die «Blockchain Zug Joint Research Initiative», die «ETH Learning Factory Zug» sowie Vorhaben in den Bereichen nachhaltige Energieversorgung und -speicherung gefördert. Ziel ist es, die Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Um ein nachhaltiges Wachstum und die Innovationskraft im Kanton zu unterstützen, soll ein System mit direkten Förderbeiträgen an Unternehmen für Nachhaltigkeit und Innovation eingeführt werden. Als rechtliche Grundlage schlägt der Regierungsrat ein neues «Gesetz über Standortentwicklung» inklusive Vollziehungsverordnung vor. Darin werden die zur Verfügung stehenden Mittel, eine wirkungsorientierte Förderung von Nachhaltigkeitsbestrebungen, eine aufwand- und ertragsseitige Innovationsförderung, die Höchst- und Mindestfördergrenzen sowie das Verfahren geregelt. Finanzdirektor Heinz Tännler gibt das Ziel vor: «Wir wollen ein flexibles, effizientes und unbürokratisches Förderbeitragssystem aufbauen, um die Bereiche Nachhaltigkeit und Innovation zu stärken.» Um den Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollen in den Jahren 2026 bis 2028 für Förderbeiträge jährlich 150 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2029 legt der Regierungsrat die maximal zur Verfügung stehende Summe im Rahmen des Budgets dem Kantonsrat zur Genehmigung vor.
Starken Wirtschaftsstandort erhalten
Der Finanzdirektor fasst die Absicht der Regierung zusammen: «Insgesamt sollen die Massnahmen dazu beitragen, die Wettbewerbsposition des Kantons Zug als Wohn- und Wirtschaftsstandort trotz Einführung der Mindeststeuer zu sichern.» Das Inkrafttreten des Gesetzes über Standortentwicklung und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung ist per 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Finanzdirektion hat die Vernehmlassung gestartet, welche bis zum 15. September 2024 dauert.