04.07.2024, Medienmitteilung
Kanton und Gemeinden suchen Standorte für Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte
Aufgrund auslaufender Mietverträge und einem Anstieg der Asylgesuche benötigt der Kanton mittel- bis langfristig rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze. In enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden haben die Direktion des Innern und die Baudirektion mögliche Standorte für Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte evaluiert. Diese wurden im Rahmen einer Konferenz mit politischen Vertretenden der elf Einwohnergemeinden Ende Juni 2024 diskutiert. Kanton und Gemeinden sind sich einig: Die Herausforderungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich können nur gemeinsam gemeistert werden.
Die Lage im Asyl- und Flüchtlingsbereich ist angespannt. Es zeichnet sich ab, dass die kantonalen Strukturen für die Unterbringung bald ihre Kapazitätsgrenzen erreichen werden. Da es bei den Asylgesuchen grosse Schwankungen gibt, ist jedoch keine verlässliche Prognose möglich, wann genau dieser Zeitpunkt eintreten wird. Um mit diesen Unsicherheiten umzugehen, hat die Direktion des Innern auf Basis der kantonalen rechtlichen Bestimmungen ein Stufenmodell erarbeitet. Dieses sieht vor, dass nach Ausschöpfung aller oberirdischen Unterkünfte auch unterirdische Schutzanlagen genutzt werden, um Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich temporär unterzubringen (siehe Medienmitteilung vom 2.11.2023). Sollten auch diese Kapazitäten erschöpft sein, müsste die Notlage erklärt und Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich direkt den Gemeinden zugewiesen werden. Um dieses Szenario zu verhindern, benötigt der Kanton Zug mittel- bis langfristig rund 1000 zusätzliche Unterbringungsplätze. Nur so kann er die steigende Zahl der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sowie auslaufende Mietverträge für die Asylnutzung auffangen.
Der Kanton hat seit dem vergangenen Herbst in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden mögliche Standorte evaluiert, welche für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in Frage kämen. Diese wurden im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz Ende Juni besprochen. Am Anlass teilgenommen haben der Direktor des Innern Andreas Hostettler, Baudirektor Florian Weber, Bildungsdirektor Stephan Schleiss, Vertretende der involvierten Ämter sowie politische Vertreterinnen und Vertreter der elf Einwohnergemeinden. Ziel der Veranstaltung war es, die Bebauung der Grundstücke zu etappieren und die mögliche Anzahl Unterbringungsplätze gemeinsam festzulegen. Dabei spielte auch der Gedanke der gegenseitigen Unterstützung unter den Gemeinden eine wichtige Rolle. So werden Gemeinden beispielsweise fehlende Unterbringungsmöglichkeiten in Form von Platz für Kinder in Schulklassen ausgleichen.
Basis für die weitere Planung geschaffen
Die Standortgemeinden haben sich anlässlich der Konferenz zu den vorgeschlagenen Grundstücken auf ihrem Gemeindegebiet geäussert. Dem Ziel, 1000 Unterbringungsplätze zu schaffen, hat man sich angenähert. Alle Gemeinden haben sich bereit erklärt, einen Beitrag im Asyl- und Flüchtlingsbereich zu leisten. Die Gesamtverantwortung liegt weiterhin beim Kanton. Diverse Punkte – beispielsweise die Prüfung weiterer alternativer Grundstücke – müssen im Nachgang zur Konferenz bearbeitet werden. Statthalter Andreas Hostettler äussert sich positiv zum Ausgang: «Auch wenn wir noch nicht alle Themen abschliessend klären konnten, so war es dennoch möglich eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Diese ist für einen gelingenden Prozess zentral. Ich freue mich, dass wir an der Konferenz in einen konstruktiven Austausch kommen und so den Grundstein für die weitere Planung legen konnten.»
Der Kanton wird voraussichtlich im Herbst 2024 über das weitere Vorgehen informieren. Dazu sind unter anderem Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden geplant.
Weitere Informationen zum Thema:
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An einer Konferenz haben Vertretende von Kanton und Gemeinden mögliche Standorte für den Asyl- und Flüchtlingsbereich diskutiert.
Kontakt
Andreas Hostettler
Statthalter, Direktor des Innern Direktion des Innern
+41 41 594 58 72 andreas.hostettler@zg.ch