30.11.2025, Medienmitteilung
Steuergesetzänderung «Mehrwert für alle» angenommen
Steuergesetzänderung «Mehrwert für alle» angenommen
Die Zuger Stimmbevölkerung hat die Änderung des Steuergesetzes «Mehrwert für alle» angenommen. Der Regierungsrat ist erfreut, dass damit eine substanzielle und ausgewogene Entlastung der Zuger Bevölkerung, des Gewerbes und der Wirtschaft ermöglicht wird.
Die Zuger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2025 die Änderung des Steuergesetzes «Mehrwert für alle» angenommen. Schwerpunkte der Vorlage sind die befristete Senkung des Kantonssteuerfusses für die Jahre 2026 bis 2029, die Erhöhung der Abzüge für Krankenkassen-, weitere Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien sowie die Ausweitung und Erhöhung des Rentnerabzugs.
Verantwortungsvolle Nutzung der guten Finanzlage
«Die Zuger Stimmbevölkerung hat erkannt, dass der Kanton in einer sehr soliden finanziellen Lage ist und Steuern nicht auf Vorrat erhoben werden sollen», interpretiert Finanzdirektor Heinz Tännler die Zustimmung zur Vorlage. Der Kanton Zug erzielte in den vergangenen Jahren hohe Überschüsse und verfügt über eine starke Eigenkapitalbasis. Gleichzeitig sind die Lebenshaltungskosten, besonders die Krankenkassenprämien, für den Mittelstand stark gestiegen.
Entlastung für alle
Mit der befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 auf 78 Prozent für die Jahre 2026 bis 2029 profitieren die ganze steuerzahlende Bevölkerung, das Gewerbe und die Wirtschaft. «Die zeitliche Befristung schafft Planbarkeit und zeigt, dass wir verantwortungsvoll mit den Steuergeldern umgehen», betont Finanzdirektor Tännler. Die Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien kommt insbesondere dem Mittelstand zugute, der knapp über der Prämienverbilligungsgrenze liegt. Die Abzüge werden substanziell erhöht und wirken unbefristet. Damit wird den massiv gestiegenen Prämien steuerlich Rechnung getragen.
Stärkung der Rentnerinnen und Rentner
Besonders erfreulich ist die Ausweitung des Rentnerabzugs. Neu kann der Abzug pro Rentnerin oder Rentner geltend gemacht werden, nicht mehr nur pro Steuersubjekt. Zudem werden die Vermögens- und Einkommensschwellen deutlich erhöht. Deutlich mehr Rentnerinnen und Rentner werden künftig vom erhöhten Abzug profitieren können.
Staatshaushalt bleibt im Lot
Die finanziellen Auswirkungen sind verkraftbar und eingeplant. Der Kanton trägt den Grossteil der Mindereinnahmen. Parallel investiert der Kanton substanziell in die Spezialfinanzierungen Abwasserentsorgung und Trink- und Brauchwasserversorgung sowie in die Vergütung von stationären Spitalbehandlungen. Dank hoher Überschüsse und starker Eigenkapitalbasis bleibt der Staatshaushalt im Lot. «Das Paket «Mehrwert für alle» hält, was der Name verspricht: Niemand wird vergessen, alle werden entlastet», fasst Finanzdirektor Tännler zusammen.
