21.01.2025, Medienmitteilung
Mandate der Zuger Regierungsratsmitglieder 2024 im Überblick
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die Übersicht über die nebenamtlichen Tätigkeiten seiner Mitglieder veröffentlicht. Diese zeigt, welchen Mandaten die Regierungsratsmitglieder im Jahr 2024 nachgegangen sind. Die daraus erfolgten Entschädigungen, rund 26 500 Franken, fliessen vollständig in die Staatskasse.
Gemäss Nebenamtsgesetz kommen alle Entschädigungen aus Mandaten, die im Auftrag des Kantons ausgeübt werden, der Staatskasse zugute. Im Jahr 2024 belief sich dieser Betrag auf 26'432 Franken – 1'753 Franken weniger als im Vorjahr. Die Mitglieder des Regierungsrats nahmen insgesamt an 439 Sitzungen teil, 30 weniger als im Jahr 2023. Der neue Landammann Andreas Hostettler kommentiert diese Entwicklung: «Die Sitzungsgelder gehen stetig zurück. Dies kann zum einen an einer geringeren Anzahl an Sitzungen liegen. Zum anderen werden nur wenige Mandate und Sitzungsarbeiten entschädigt.»
Transparenz bei Mandaten und Zeitaufwand
Die Zuger Regierung veröffentlicht jährlich die Mandate, nebenamtlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen ihrer Mitglieder. Seit 2014 weist sie zudem aus, wie viel Zeit jedes Mitglied für nebenamtliche Sitzungen aufgewendet hat und wie dies finanziell entschädigt wurde.
Regelungen und Offenlegung der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten des Regierungsrats sind im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) geregelt. Grundsätzlich üben die Mitglieder ihr Mandat im Vollamt aus. Nebenamtliche Tätigkeiten dürfen nur wahrgenommen werden, wenn sie mit den Hauptaufgaben im Regierungsrat vereinbart werden können.
Die umfassende Übersicht der Mandate, nebenamtlichen Tätigkeiten und Interessenbindungen 2024 des Zuger Regierungsrats ist einsehbar im entsprechenden Register.