01.01.2025, Information

Neuerungen im Strassenverkehr 2025 - Zusammenfassung

Neuerungen im Strassenverkehr 2025 - Zusammenfassung

Ab 1. Januar 2025:

Lärmschutz: Vermeidbarer Lärm, insbesondere Knallgeräusche durch Auspuffanlagen, wird ausdrücklich verboten.

Motorrad-Zulassung: Neue Motorräder müssen die strengeren Abgas- und Geräuschvorschriften („Euro 5+“) erfüllen.

Ab 1. März 2025:

• Automatisiertes Fahren:

o Autobahnpilot: Fahrzeuge mit genehmigtem System dürfen auf Autobahnen automatisiert fahren, ohne ständige Überwachung durch den Lenker.

o Führerlose Fahrzeuge: Zulässig auf behördlich genehmigten Strecken, überwacht durch einen zentralen Operator.

o Automatisiertes Parkieren: Möglich in definierten Parkhäusern und Parkplätzen.

Genehmigungssystem: Automatisierungssysteme erfordern Typengenehmigungen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Ab 1. Juli 2025:

Fahrausbildung: Prüfungen enthalten Inhalte zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen.

• Langsamverkehr:

o Einführung der Kategorie „schwere Elektro-Motorfahrräder“ (bis 450 kg).

o Klärung der Nutzung von Veloverkehrsflächen und Einführung spezifischer Parkfelder für Lastenvelos.

Die Änderungen fördern die Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und die Nutzung moderner Technologien. Weiterführende Informationen via:

Kontakt

Alex Mathis

Amtsleiter
Sicherheitsdirektion

+41 41 594 16 32 alex.mathis@zg.ch