26.06.2025, Medienmitteilung

Vorsicht Japankäfer: Prävention und Überwachung

Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz aus und stellt eine ernst zu nehmende Gefahr für Landwirtschaft, Biodiversität und Grünflächen dar.

Ergänzend zum Betrieb eines Fallennetzes ist die Aufmerksamkeit der Bevölkerung entscheidend. Bei Verdacht auf einen Befall soll dieser bitte dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden.

Als prioritärer Quarantäneorganismus unterliegt der Japankäfer der strikten Melde- und Bekämpfungspflicht. In betroffenen Gebieten (Befallsituation in der Schweiz: BS, ZH, SZ, VS und TI) gelten spezielle Auflagen: etwa Einschränkungen beim Transport von Grüngut, Kompost, Bodenmaterial oder Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat. Besondere Vorsicht ist bei der Rückreise aus den Sommerferien geboten; erwachsene Japankäfer können unbemerkt in Autos, Wohnmobilen oder im Gepäck mitreisen.

Japankäfer-Situation im Kanton Zug

Im Kanton Zug konnten im vergangenen Jahr keine Japankäfer gefangen werden. Raphael Vogel vom kantonalen Pflanzenschutzdienst Zug erläutert: «Zur frühzeitigen Erkennung möglicher neuer Populationen ist auch dieses Jahr ein weit verzweigtes Fallennetz in Betrieb. Ergänzend dazu ist die Aufmerksamkeit der Bevölkerung entscheidend, um allfällige Funde zu melden, damit präventive Massnahmen eingeleitet werden können.» In den Nachbarkantonen gab es letztes Jahr erste Funde. Die Bevölkerung wird gebeten, wachsam zu sein und Verdachtsfälle zu melden.

Was tun bei Verdacht?

Verdächtige Käfer bitte einfangen, das Merkblatt konsultieren, prüfen, ob es sich um einen Japankäfer handeln könnte, das Insekt 24 Stunden einfrieren. Anschliessend den Fund mit einem Foto des Käfers, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze per E-Mail melden an den kantonalen Pflanzenschutzdienst pflanzenschutz@schluechthof.ch (für Funde im Kanton Zug).

Der Japankäfer ist ein Quarantäneorganismus

Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein gefährlicher Schadorganismus mit potenziell grosser wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. In der Schweiz gilt er als prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht. Er befällt über 400 Pflanzenarten, darunter landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, dazu Waldbäume, Zierpflanzen und Rasenflächen. Erwachsene Käfer richten durch Blatt-, Blüten- und Früchtefrass erhebliche Schäden an. Larven schädigen Wiesenflächen, indem sie die Wurzeln der Pflanzen anfressen. Da der Japankäfer in der Schweiz nicht heimisch ist, fehlen natürliche Feinde. Seit dem Erstnachweis im Jahr 2017 im Tessin breitet sich der Käfer gegen Norden aus. Dazu kam es seither auch in anderen Kantonen zu vereinzelten Funden. Im Jahr 2023 wurde in Kloten die erste isolierte Population nördlich der Alpen bestätigt. Der Japankäfer verbreitet sich durch den Flug um bis zu 20 Kilometer pro Jahr. Deutlich grössere Strecken können jedoch als «blinder Passagier» in Fahrzeugen oder Zügen zurücklegt werden.

Erkennungsmerkmale

Der erwachsene Japankäfer ist ein auffälliges Insekt mit einer Körperlänge von etwa 10 bis 12 Millimetern. Typisch sind seine glänzenden, kupferfarbenen Flügeldecken und der metallisch grün schimmernde Kopf und das Halsschild. Entlang der Körperseiten trägt der Käfer fünf kleine, weisse Haarbüschel. Als deutliches Erkennungsmerkmal gelten die zwei grösseren Haarbüschel am Hinterleib. Die erwachsenen Käfer sind hauptsächlich in den Sommermonaten, von Juni bis August, aktiv und gut auf Pflanzen sichtbar. Während sich die ausgewachsenen Käfer oberirdisch aufhalten, entwickeln sich die Larven und Puppen im Boden und lassen sich nur durch eine Untersuchung im Labor zuverlässig bestimmen.
Japankäfer

Kontakt

Raphael Vogel

Kantonaler Pflanzenschutzdienst Zug, Landwirtschaftliches Bildungs- und Beratungszentrum
Volkswirtschaftsdirektion

+41 41 594 56 45 raphael.vogel@zg.ch