02.07.2025, Information

Infos des Regierungsrats

Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer (GewG) eröffnet

Das Zuger Gesetz über die Gewässer (GewG) soll teilrevidiert werden. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben ist der Kanton Zug verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Um statt der strengen Übergangsbestimmung nach eidgenössischer Gewässerschutzverordnung (GSchV) eine besser passende kantonale Regelung sowie um Rechtssicherheit für die Zeit nach Abschluss der laufenden Ortsplanungsrevisionen bzw. der durch die Einwohnergemeinden festzulegenden Gewässerräume zu schaffen, legt der Regierungsrat die Teilrevision des GewG vor. Da einzelne Bestimmungen des GewG mittlerweile nicht mehr aktuell sind, bedarf der Erlass zusätzlicher punktueller Anpassungen. Der Kanton Zug ist bestrebt, seine kantonale Gewässergesetzgebung weiterhin schlank zu halten. Es wird deshalb nicht nur neues Recht geschaffen. Überholte Bestimmungen werden aufgehoben.

Der Regierungsrat lädt nun die Einwohner-, Korporations- und Bürgergemeinden des Kantons Zug, die kantonalen Parteien sowie weitere Adressatinnen und Adressaten ein, zur Gesetzesänderung Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober 2025. Die Vernehmlassungsunterlagen sind erhältlich ab 7. Juli 2025 unter:

Kontakt

Statthalter Florian Weber, Baudirektor

T +41 41 594 53 00, florian.weber@zg.ch

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