20.04.2026, Medienmitteilung

Sämtliche Akten an die PUK übergeben

Die Direktion des Innern konnte per vergangenen Freitag gestützt auf einen entsprechenden Entscheid der engeren Justizprüfungskommission (JPK) die restlichen von der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) eingeforderten Akten übergeben. Damit liegen der PUK im Zusammenhang mit der parlamentarischen Untersuchung sämtliche relevanten Akten der Direktion des Innern ungeschwärzt vor.

Die Herausgabe der Akten an die PUK «Vorkommnisse See-Villa» erfolgte im Anschluss an einen dafür erforderlichen Entscheid der engeren Justizprüfungskommission (JPK) des Kantons Zug. Bis dahin war die Freigabe eines Teils der Akten aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Details zur Vorgeschichte enthält die heute veröffentlichte Antwort des Regierungsrats vom 7. April 2026 auf den parlamentarischen Vorstoss betreffend zurückbehaltene Unterlagen an die PUK (Vorlage Nr. 4096). Diese ist im Geschäftsverzeichnis des Kantonsrats des Kantons Zug einsehbar.

Landammann und Direktor des Innern Andreas Hostettler: «Ich bin froh, dass der notwendige Entscheid für die Aktenherausgabe nun endlich vorliegt und wir auch die restlichen Dokumente übergeben konnten. Die PUK verfügt damit über sämtliche relevanten Unterlagen der Direktion des Innern.»

Wie der Regierungsrat bekräftigt auch die Direktion des Innern ihr Interesse an einer transparenten und lückenlosen Klärung der untersuchten Sachverhalte und kooperiert weiterhin vollumfänglich mit der PUK.

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