Elektronischer Geschäftsverkehr
Sie können Anmeldungen und Belege als Alternative zur Papierform unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch elektronisch einreichen.
Elektronische Anmeldung an das Handelsregisteramt
Damit Sie die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung nützen können, benötigen Sie eine persönliche elektronische Unterschrift gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Sie können den Anbieter dieser elektronischen Unterschrift selber auswählen.
Bei der elektronischen Übermittlung muss das Dokument, das die Anmeldung und Beilagen enthält, eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur der Absenderin oder des Absenders enthalten. Für die Übermittlung an das Handelsregisteramt können Sie das sichere Kontaktformular verwenden. Bitte übermitteln Sie uns die Anmeldung und die Beilagen im Format PDF/A.
Füllen Sie Ihre Formulare elektronisch aus. Mit der entsprechenden Software können Sie diese mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen. Ist die Identität der Inhaberin bzw. des Inhabers im Zertifikat nicht explizit genannt, sondern pseudonymisiert, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Wir empfehlen Ihnen, die Signatur danach mit dem Validator des Bundes zu testen.
Hinweis: Notare/Urkundspersonen müssen im Register der Urkundspersonen (UPReg) registriert sein, um Urkunden elektronisch einreichen zu können.
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00