Optimierung des Finanzausgleichs Bund Kantone Stellungnahme zu den Empfehlungen und zum Bericht der politischen Arbeitsgruppe der Kantone

Sehr geehrter Herr Präsident und Staatsrat Cina, sehr geehrte Frau Maissen

Mit Schreiben vom 18. April 2016 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 30. Mai 2016 zu den Empfehlungen und zum Bericht der politischen Arbeitsgruppe der Kantone zu äussern. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Wir nehmen zu Ihren Empfehlungen und dem vorliegenden Bericht «Optimierung des Finanzausgleichs Bund-​Kantone» wie folgt Stellung:
Wir anerkennen die redlichen Bemühungen der politischen Arbeitsgruppe zur Lösung eines Teils der wesentlichen Forderungen des Kantons Zug. Die Zustimmung des Kantons Zug zur vorliegenden Kompromisslösung machen wir ausdrücklich davon abhängig, dass diese als Paket verabschiedet wird und dass nicht einzelne Aspekte ganz oder teilweise herausgebrochen werden.
Anträge:
1.  Wir unterstützen die Empfehlungen 1 bis 8 im Sinne eines Gesamtpakets. Sollten einzelne Empfehlungen in der KdK-​Stellungnahme aus dem Gesamtkonzept gestrichen oder verändert werden, werden wir unsere Zustimmung überprüfen und gegebenenfalls widerrufen.
2.  Wir erwarten, dass die Fachgruppe Wirksamkeitsbericht das vorgeschlagene Modell für die nächste Finanzierungsperiode (2020–2025) unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) simuliert.
3.  Wir sind einverstanden, für die nächste Finanzierungsperiode (2020–2025) das Mindestziel bei 86 Prozent zu fixieren. Nach dem Inkrafttreten der USR III ist im Zwischenbericht und im vierten Wirksamkeitsbericht aufzuzeigen, ob eine dauerhafte Erhöhung des Mindestziels auf 86 Prozent sowohl für die ressourcenstarken als auch für die ressourcenschwachen Kantone angemessen ist.
4.  Die Zusammensetzung der politischen Arbeitsgruppe mit drei ressourcenstarken und drei ressourcenschwachen Kantonen hat sich bewährt und soll im politischen Steuerungsorgan fortgeführt werden. Neben den Vertretungen der Kantonsregierungen sollte das politische Steuerungsorgan zudem, wie bereits in der Aufbau-​ und Projektphase des Nationalen Finanzausgleichs (NFA), um eine Vertretung aus dem Bundesrat vervollständigt werden.
5.  Wir würden es sehr begrüssen, wenn Sie allen Kantonen die in der politischen Arbeitsgruppe ermittelten Berechnungen zu den finanziellen Auswirkungen der Empfehlungen auf die Zahlungsströme 2008–2016 zur Verfügung stellen würden.
6.  Wir weisen darauf hin, dass bezüglich einiger Empfehlungen noch keine Berechnung der finanziellen Auswirkungen vorliegt. Wir erwarten, dass spätestens im dritten Wirksamkeitsbericht die umfassenden finanziellen Auswirkungen des neuen Modells auf den Bund und die einzelnen Kantone aufgezeigt werden.

Begründung siehe Downloads.

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