Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021; Revision der Stromversorgungsverordnung (Art. 8a)

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Regierungsrat des Kantons Zug in oben erwähnter Angelegenheit zur Stellungnahme eingeladen. Gerne äussern wir uns dazu wie folgt:
Der Zuger Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen in der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Die Einführung von intelligenten Messsystemen wurde im Stromversorgungsgesetz (StromVG) schon beschlossen. Bei den Änderungen in der StromVV handelt es sich um Präzisierungen, welche den Zugang der Endverbraucherinnen und Endverbraucher bzw. der Erzeuger zu den Messdaten regeln.
Die Präzisierungen betreffen den Datenexport sowie das Datenformat und vereinfachen den Datenbezug. Dadurch können Verbrauchsdaten einfacher genutzt werden, was einerseits Anreize zur effizienteren Stromnutzung schafft. Andererseits können solche Daten für weitere Innovationen im Strombereich genutzt werden. Gemäss der Vorlage soll der Datenbezug kostenlos sein, was wir ebenfalls unterstützen.

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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