Coronamassnahmen nach Auftreten der Omikron-Variante

Sehr geehrter Herr Bundesrat Berset, sehr geehrte Damen und Herren

Am 30. November 2021 haben Sie die Kantone eingeladen, sich zu den möglichen Coronamassnahmen nach Auftreten der Omikron-​Variante zu äussern. Für die Möglichkeit zur Stellungnahme bedanken wir uns.
Der Bundesrat hat die Kantone in den vergangenen Wochen wiederholt und mit Vehemenz darauf hingewiesen, dass die Kantone Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ergreifen sollen. Dies hat der Kanton Zug gemacht. Deshalb hat sich der Regierungsrat bei der Beantwortung der Fragen des Bundes zum konkreten Massnahmenpaket an den am 30. November 2021 beschlossenen Massnahmen auf kantonaler Ebene orientiert (siehe www.zg.ch/corona).
Das vorliegende Paket können wir als Empfehlung an jene Kantone unterstützen, die noch nicht gehandelt haben. Ansonsten bitten wir den Bundesrat, Ruhe und Struktur in die Abläufe zu bringen und den Kantonen nun zuerst die Gelegenheit zu geben, ihre eigenen Massnahmen gegenüber der Bevölkerung zu kommunizieren und umzusetzen. Wir bitten den Bundesrat, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die während der Pandemie meist gut funktioniert hat, mit einem überstürzten Vorgehen nicht zu gefährden.
Der Bundesrat sollte sich darauf konzentrieren, die Lage weiterhin systematisch zu beobachten sowie zu beurteilen und sich jetzt auf eine allfällige Verschlechterung der epidemiologischen Situation sowie der Versorgungskapazitäten vorzubereiten. Dazu sollten gemeinsam mit den Kantonen Varianten von Massnahmenpaketen diskutiert werden. Solche Massnahmen wären dann sinnvollerweise auf gesamtschweizerischer Ebene zu beschliessen.
Die Antworten zu den einzelnen Fragen können Sie der Beilage entnehmen.

Beilage siehe Download.

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