Änderung des Ausländer-​ und Integrationsgesetzes: Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 26. Januar 2022 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 3. Mai 2022 vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nehmen diese Gelegenheit gerne wahr. 
Ziel der Neuregelung ist es, die Sozialhilfeleistungen für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einzuschränken und so den Anstieg der Sozialhilfeausgaben in den Kantonen und Gemeinden zu reduzieren. Zugleich sollen die Massnahmen Anreize für die betroffenen Personen schaffen, sich besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Details siehe Download.

Kontakt

Regierungsrat

Kontaktformular
Anschrift
Regierungsrat
Seestrasse 2
6301 Zug
Telefonnummer
+41 41 728 33 11