Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL und AHV

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat eröffnete am 21. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30) betreffend Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL und AHV. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns zur Vorlage gerne wie folgt:

I. Vorbemerkung

Mit der Ergänzung des ELG mit Bestimmungen über Leistungsansprüche im Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen nimmt der Bund ein Anliegen auf, das seit längerer Zeit dem Bedürfnis von Bevölkerung und Kantonen entspricht. Betroffene sollen im eigenen Zuhause gewisse Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können, wodurch ein vorzeitiger Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim verhindert wird. Der Kanton Zug begrüsst deshalb die Änderung des ELG und stellt darüber hinaus folgende Anträge.

Begründung siehe Download.

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