Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 23. August 2023 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 23. November 2023 in obgenannter Angelegenheit vernehmen zu lassen. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und teilen Ihnen gerne mit, dass wir mit den vorgeschlagenen Änderungen des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) einverstanden sind.

Details siehe Download.

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