Änderung des Jugendstrafgesetzes, Inkraftsetzung
Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 13. August 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 31. Oktober 2024 zur Inkraftsetzung der von den eidgenössischen Räten am 14. Juni 2024 verabschiedeten Änderungen des Jugendstrafgesetzes vom 20. Juni 2003 (JStG; SR 311.1) vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug nehmen wir zur Vorlage gerne wie folgt Stellung und stellen folgenden Antrag:
Die Änderungen des JStG seien auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Begründung siehe Download.