Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 29. März 2024 zum Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) Stellung zu nehmen.

Gerne äussern wir uns wie folgt:

Wir lehnen das Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) ab.

Details siehe Download.

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