Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 8. Dezember 2023 haben Sie den Kanton Zug eingeladen, bis am 29. März 2024 zur Teilrevision des AHVG (Anpassung der Hinterlassenenrenten) Stellung zu nehmen.

Gerne äussern wir uns wie folgt:

Wir sind mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung einverstanden.

Details siehe Download.

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