Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (Motion 23.3585)

Sehr geehrter Herr Bundesrat, sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 4. September 2024 vernehmen zu lassen. Gerne nehmen wir wie folgt dazu Stellung:

I. Allgemeines

Wir stimmen der vorgesehenen Änderung zu. Die Abweichungskompetenz erlaubt es, im Inland eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten (vgl. Art. 1 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial vom 13. Dezember 1996 [Kriegsmaterialgesetz, KMG; SR 514.51]) und die aussenpolitischen Interessen der Schweiz zu wahren, was angesichts der aktuellen Sicherheitslage dem nationalen Interesse der Schweiz entspricht (Erkenntnisse aus dem Ukraine-Krieg). Die im Kriegsmaterialgesetz fixierten Einschränkungen bei der Ausfuhr und dem Weiterverkauf von Kriegsmaterial gefährden die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz. Der inländische Markt ist zu klein, um das Wissen, die Innovation und die Produktion dieser Technologien und letztlich die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz aufrecht zu erhalten.

Details siehe Download.

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