Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 26. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK den Kanton Zug in obgenannter Angelegenheit zur Vernehmlassung eingeladen. Wir äussern uns gerne wie folgt:

Grundsätzlich befürworten wir die Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Einige der energierelevanten Bestimmungen der revidierten CO2-Verordnung sind jedoch zu präzisieren. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zu den im Gebäudewohnregister einzutragenden Daten bei Wärmeerzeugungsanlagen, das Zusammenwirken der Instrumente im Bereich der Grossverbraucher und die Übergangsbestimmung zur Förderung von Unternehmen im Rahmen des Gebäudeprogramms. Diesbezüglich unterstützen wir die Anträge und Hinweise der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren EnDK (vgl. ihre Stellungnahme vom 11. September 2024).

Details siehe Download.

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