Revision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes vom 28. August 2003 (BGS 942.31)
Der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Revision des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes in die externe Vernehmlassung zu schicken. Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis 3. Juni 2024 sich dazu zu äussern, ob Warenselbstbedienungsgeschäfte ohne Verkaufspersonal auch ausserhalb der Ladenöffnungszeiten geöffnet sein dürfen.
Alexander Kyburz
Juristischer Mitarbeiter / IT-Beauftragter
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