20.504 n Pa. Iv. Flach. Folter als eigener Straftatbestand im Schweizer Strafrecht
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren
Mit Schreiben vom 18. Dezember 2024 haben Sie die Kantonsregierungen eingeladen, sich bis am 2. April 2025 vernehmen zu lassen. Nach Rücksprache mit dem Obergericht des Kantons Zug teilen wir Ihnen mit, dass wir die Einführung eines eigenen Straftatbestandes für Folter ablehnen. Der Zuger Regierungsrat verurteilt Folter in jeglicher Form, erachtet die bestehenden Strafbestimmungen – im Einklang mit dem Bundesrat sowie dem Vorstand der KKJPD – aber als hinreichend, um Folter zu bestrafen. Das Strafrecht sollte wichtige Rechtsgüter schützen und nicht politische Zeichen setzen.
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