Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zu einer Revision der Zulassungsverordnung durchzuführen. Mit der Änderung soll in der Hauptsache eine neue Bestimmung für Praxisnachfolgen geschaffen werden, die auch dann anwendbar ist, wenn die betreffende Höchstzahl überschritten ist. Ebenso sollen im spitalambulanten Bereich ausserordentliche Zulassungen dort möglich werden, wo eine Verlagerung hin zu ambulanten Angeboten behördlich vorgeschrieben ist. Erläuterungen zu diesen und zu den übrigen Anpassungen sind den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen. Die Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten sowie alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis zum 17. Oktober 2025 zum Revisionsvorhaben Stellung zu nehmen. Gesundheitsdirektion / Direktionssekretariat

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