Berufsbildnerin und Berufsbildner
Neue Berufsbildnerin oder neuer Berufsbildner? Bitte informieren Sie uns.
Berufsbildner/in werden
Bevor eine neue Berufsbildnerin oder ein neuer Berufsbildner im Lehrvertrag aufgeführt wird, muss der Wechsel von uns bestätigt werden.
Bitte senden Sie uns dazu eine Kopie des Fähigkeitszeugnisses oder Diploms der betreffenden Person.
Voraussetzung
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Abgeschlossene Lehre mit Fähigkeitszeugnis im entsprechenden Beruf
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Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
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Beschäftigungsgrad von mindestens 80 %
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Absolvierter Kurs für Berufsbildner/innen
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Person offiziell als Berufsbildner/in zugelassen werden. Damit sichern wir die Qualität der beruflichen Ausbildung für die Lernenden.
Meldung neue Berufsbildner/in
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Neue Berufsbildnerin, neuer Berufsbildner bitte über das Lehrbetriebsportal melden. Die Bestätigung erfolgt nach Prüfung und Vollständigkeit der Unterlagen per Mail.
Kontakt
Amt für Berufsbildung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00