Berufsbildnerin und Berufsbildner
Wenn Sie eine neue Berufsbildnerin, einen neuen Berufsbildner für Ihre Lehrberufe haben, bitten wir Sie, uns dies so schnell wie möglich mitzuteilen. Wir überprüfen die Voraussetzung der Person für diesen Lehrberuf.
Meldung
Bevor eine neue Berufsbildnerin, ein neuer Berufsbildner im Lehrvertrag aufgeführt wird, müssen wir diesen Wechsel vorab bestätigen. Dazu brauchen wir die Kopie des Fähigkeitszeugnisses oder des Diploms.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Lehre mit Fähigkeitszeugnis im Ausbildungsberuf
- 2 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- mind. 80% Pensum
- Kurs für Berufsbildnerin/Berufsbildner
Meldung neue Berufsbildende
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Schriftliche Mitteilung mit dem Formular «neue Berufsbildende»
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Kopie Fähigkeitszeugnis oder Diplom
Formular neue Berufsbildende
Meldung neue Berufsbildende
Kontakt
Amt für Berufsbildung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00