Informationen für Lehrbetriebe

Lehrbetriebe ermöglichen Jugendlichen eine fundierte berufliche Grundbildung. Damit Betriebe Lernende ausbilden können, sind ein paar Punkte zu beachten.

Berufsbilnder-Lernender

Lehrbetrieb werden

Ihr Unternehmen möchte Lernende ausbilden? Der erste Schritt ist sich zu überlegen, welchen Beruf Sie ausbilden möchten. Im Berufsverzeichnis Berufliche Grundbildung des SBFI finden Sie Informationen zu den Lehrberufen. Weitere Unterstützung erhalten Sie von unserer Ausbildungsberatung

Ausbildungsbewilligung

Lernende ausbilden ist eine schöne und verantwortungsvolle Aufgabe. Mit der Ausbildung von Lernenden sichern Sie sich den Berufsnachwuchs. Damit dies möglich ist, braucht es vor allem die Motivation, junge Menschen in das Arbeitsteam zu integrieren, zu betreuen und mit lehrreichen Aufgaben und Arbeiten gemäss den gesetzlichen Vorgaben zu betrauen.

Voraussetzungen

  • Betrieb besteht seit mindestens 2 Jahren (Regelung Kanton Zug)
  • Arbeitsplatz für einen Lernenden ist vorhanden
  • Ausbildung nach Verordnung/Bildungsplan
  • Berufsbildnerin/Berufsbildner

Gesuch für die Ausbildungsbewilligung

Gerne stellen wir Ihnen die Gesuchsunterlagen zu. Die weiteren Schritte können Sie mit unserer Ausbildungsberatung besprechen.

In der Übersicht Lehrberufe im Kanton Zug finden Sie die Ausbildungsberaterin, den Ausbildungsberater pro Lehrberuf. 

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag gilt für

  • alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
  • alle zweijährigen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA)

Lehrbetriebe müssen eine kantonale Ausbildungsbewilligung haben, um Lehrverträge abschliessen zu können. Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens bis zum Lehrbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

 

Das Portal für die Lehrstellenadministration und den direkten Kontakt zu uns.
Lehrvertragsformular / Probezeitverlängerung / Lehrzeitverkürzungen

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Jugendliche auszubilden ist eine reizvolle Aufgabe. Tagtäglich stehen Sie im Kontakt mit jungen Leuten und begleiten sie auf ihrem Bildungsweg. Sie vermitteln Berufskenntnisse, Handgriffe und betriebliche Abläufe. Ihre didaktischen Fähigkeiten als Ausbildner/in sind ausschlaggebend für den Lernerfolg.

Bitte melden Sie uns Ihre neue Berufsbildnerin, Ihr neuer Berufsbildner über das Lehrbetriebsportal.
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind verpflichtet einen Kurs zu besuchen. Die Mindestanforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern stehen in den jeweiligen Bildungsverordnungen.
Der eintätige Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Reform Kaufleute 2022

Die Arbeitswelt verändert sich, und mit ihr das KV. Die Reformen der kaufmännischen Grundbildung stellen die Weiterentwicklung des Berufs sicher. Damit kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Fachkräfte fit für die Zukunft bleiben.

Kontakt

Amt für Berufsbildung

Chamerstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen