Lehrverträge regeln die Ausbildung im Lehrbetrieb. Ein Lehrvertrag kann nur für Berufe mit einer Ausbildungsbewilligung erstellt werden.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag kann ganz einfach über das Lehrbetriebsportal erstellt werden. Viele Angaben und Daten sind da bereits hinterlegt. Als Alternative können Sie das Formular auch bei berufsbildung.ch herunterladen. 

Lehrvertrag erstellen

  1. Lehrvertrag erstellen

     

    Online Lehrvertrag: Im Lehrbetriebsportal können Sie den Lehrvertrag direkt erfassen.

    Papierversion: Sie laden den Lehrvertrag als Formular von berufsbildung.ch herunter. 

  2. Lehrvertrag einsenden

     

    Online Lehrvertrag: Nach der Unterschrift der Vertragsparteien werden die Daten des zuletzt gedruckten Lehrvertrages ans Amt übermittelt.

    Papiversion: Der unterschriebene Lehrvertrag wird uns in dreifacher Ausführung per Post zugestellt. (Amt für Berufsbildung, Chamerstrasse 22, 6300 Zug)

    Wichtig:

    Der Lehrvertrag muss von beiden Vertragsparteien (Lehrbetrieb und Lernende/r) unterschrieben sein. 

  3. Wie geht es weiter?

    Wir prüfen den Lehrvertrag und wenn alles stimmt wird dieser von uns genehmigt und an Sie zurückgeschickt. 

     

    Online Lehrvertrag: Lehrbetrieb und Lernende/r/Eltern erhalten eine Genehmigungs-Email.

    Papierversion: Lehrbetrieb und Lernende/r/Eltern erhalten je ein Exemplar des Lehrvertrags. 

Lehrzeitverkürzungen und Dispensationen

Wenn Lernende über berufsspezifische Vorkenntnisse verfügen oder bereits eine Lehre abgeschlossen haben, kann die berufliche Grundbildung um ein oder zwei Jahre verkürzt werden. 

Auch eine Dispensation von einzelnen Fächern ist möglich. Wir bitten Sie sich bei uns zu melden berufsbildung@zg.ch

Gesuch Nachteilsausgleich während der Lehrzeit

Für ein Gesuch um Nachteilsausgleich verwenden Sie bitte dieses Formular.

Probezeit

Die Probezeit (1-3 Monate) wird im Lehrvertrag festgehalten. Bevor die Probezeit endet, sollte ein Probezeitgespräch geführt werden. Einen Gesprächsleitfaden sowie ein Formular stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Probezeit kann maximal auf sechs Monate verlängert werden.

Lehrbetriebe und Lernende können während der Probezeit den Lehrvertrag, auch ohne Angabe eines Grundes, jederzeit auflösen. Die Frist beträgt sieben Tage.

Leitfaden Probezeitgespräch
PDF | 165 KB | Deutsch
Antrag Probezeitverlängerung
PDF | 2 MB | Deutsch

Downloads

Merkblatt Lehrvertrag
PDF | 103 KB | Deutsch
Antrag Profilwechsel Kaufleute
PDF | 59 KB | Deutsch
Antrag Berufswechsel
PDF | 23 KB | Deutsch

Bei diesen Themen unterstützt Sie:

Kontakt

Amt für Berufsbildung

Chamerstrasse 22
6301 Zug
Montag bis Freitag


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