Integrationsvorlehre INVOL
Die Integrationsvorlehre INVOL begleitet Geflüchtete, vorläufig Aufgenommene und spät Zugewanderte auf ihrem Weg in eine berufliche Grundbildung.
Integrationsvorlehre INVOL
Die Integrationsvorlehre INVOL begleitet fremdsprachige Migrant/innen auf ihrem Weg in eine berufliche Grundbildung. Während einem Jahr werden sie am Gewerblich-industrielle Bildungszentrum Zug (GIBZ) schulisch darauf vorbereitet. Die berufliche Praxis erlernen sie an drei Tagen pro Woche im Lehrbetrieb. Nach Möglichkeit besuchen die INVOL-Lernenden auch überbetrieblichen Kurse (üK). Für den Lehrbetrieb entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Der Unterrichtet am GIBZ findet an zwei Tagen pro Woche statt und beinhaltet Deutsch als Zweitsprache, Allgemeinbildung, Mathematik, Arbeitsmethodik/Informatik sowie Berufskunde. Fachlich und organisatorisch werden die INVOL-Lernenden von einem Coach unterstützt. Dieser steht auch im Austausch mit den Berufsbildner/innen.
Der Kanton Zug führt branchenübergreifende INVOL-Klassen. Das bedeutet, dass für jeden Lehrberuf eine INVOL möglich ist. Alle Betriebe mit einer Lehrbewilligung können INVOL-Lehrstellen anbieten.
Am Ende der INVOL findet eine praktische Prüfung im Lehrbetrieb und ein Deutschtest statt. Die Lernenden erhalten einen Kursausweis und einen Sprachenpass. Nach dem Abschluss setzen sie ihre Ausbildung in ihrem Lehrbetrieb fort und treten in das erste Lehrjahr der regulären Lehre ein. Damit dieses Ziel realistisch ist, müssen die Lernenden zu Beginn der INVOL ein Deutschniveau von A2/B1 erreichen.
Die zweite Chance zum Traumberuf
Hintergrund
Die INVOL wurde im Auftrag des Bundesrates vom Staatssekretariat für Migration (SEM) als Pilot initiiert mit dem Ziel, die Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig zu verbessern. Damit will der Bundesrat das Potenzial dieser Arbeitskräfte besser ausschöpfen und ihre Sozialhilfeabhängigkeit senken. Das Pilotprogramm startete im August 2018. Seit 2021 ist die INVOL auch für spät zugewanderte Personen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten und seit 2022 für Ukrainer/innen mit dem Schutzstatus S geöffnet.