Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen

Der in § 3 des Schulgesetzes festgeschriebene Bildungs-​ und Erziehungsauftrag bildet die Grundlage für den Berufsauftrag für Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für die Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik.

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Amt für gemeindliche Schulen
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6300 Zug
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Montag bis Freitag
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