Berufsauftrag Lehrpersonen und Fachpersonen

Der in § 3 des Schulgesetzes festgeschriebene Bildungs-​ und Erziehungsauftrag bildet die Grundlage für den Berufsauftrag für Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für die Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik.

Was ist der Berufsauftrag von Lehrpersonen und Fachpersonen

Der in § 3 des Schulgesetzes festgeschriebene Bildungs-​ und Erziehungsauftrag bildet die Grundlage für den Berufsauftrag für Lehrpersonen, Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie für die Fachpersonen für Logopädie und Psychomotorik. Schülerinnen und Schüler sollen handlungsfähige und verantwortungsbewusste Menschen werden. Im Zentrum steht die Förderung ihrer Fachkompetenzen und überfachlichen Kompetenzen.

 

Der Arbeitsalltag von Lehrerinnen und Lehrern sowie weiteren an der Schule beteiligten Fachpersonen ist sehr vielfältig. Er befindet sich — wie die gesellschaftlichen Entwicklungen — in stetem Wandel. Der Grundauftrag für Lehrpersonen ist in § 47 des Schulgesetzes definiert. Für die Umsetzung gibt es innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen einen grossen Gestaltungsraum, den es zu nutzen gilt. Heute und morgen — für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler.

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