Abklärungsdienst
Der Abklärungsdienst übernimmt Aufträge der KESB im Rahmen der Sachverhaltsabklärungen, welche die KESB von Amtes wegen vorzunehmen hat.
Kontakt
Abklärungsdienst
(Eingang Baarerstrasse 135)
Baarerstrasse 139, Postfach
6300 Zug
Baarerstrasse 139, Postfach
6300 Zug
Montag bis Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag bis Freitag
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Samstag bis Sonntag
geschlossen
geschlossen
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Am Mittwoch, 2. September 2026, bleibt das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz aufgrund einer internen Weiterbildung den ganzen Tag geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zuger Polizei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Abklärungsdienst ist insbesondere zuständig für:
- Sachverhaltsabklärungen und Berichte mit Empfehlungen zuhanden der KESB
- Anhörungen von Kindern
- Bemessung von Unterhaltsbeiträgen und Erstellen von Unterhaltsverträgen bei von Eltern einvernehmlich unterzeichneten Anträgen
- Abklärungsaufträge bei fehlendem Kindsverhältnis zu beiden Elternteilen (Vaterschaftsanerkennungen)
- Delegierte Pflegefamilienaufsicht und Abklärung von Anträgen für eine Pflegeplatzbewilligung
Team



Edith Rita Hanke-Koller
Sozialarbeiterin
Baarerstrasse 139
6300 Zug
6300 Zug







