Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des KES steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt.

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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz

(Eingang Baarerstrasse 135)
Baarerstrasse 139, Postfach
6301 Zug
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Mittwoch

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geschlossen

Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren: 

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Über uns

Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.

Entstehung des KES

Am 01.01.2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Zuger Einwohner- und Bürgergemeinden durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen wurden im gleichen Umfang wie bisher beibehalten, die gemeindliche Mandatsführung wurde vom Kanton übernommen.

Grund für diese Änderung war die Revision des früheren Vormundschaftsrechtes (jetzt: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). So verlangt das Bundesrecht seit dem 01.01.2013, dass die Aufgaben der ehemaligen Vormundschaftsbehörden von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden.

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die Neuschaffung der KESB bringen für schutzbedürftige Menschen wesentliche Verbesserungen mit sich:

  • Schutz und Förderung des Selbstbestimmungsrechts: Im Mittelpunkt stehen nicht mehr primär die Bevormundung und der damit einhergehende Entzug von Rechten, vielmehr wird den Betroffenen individuell mit massgeschneiderten Massnahmen geholfen. So kommt behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit nur noch dann zum Tragen, wenn andere – private – Vorkehrungen oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht mehr reichen.
  • Professionalisierte interdisziplinäre Fachbehörde: Die neue, professionelle KESB ist interdisziplinär zusammengesetzt und verfügt über umfassendes Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Rechtswissenschaft, Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie).

 

Leitung

Mario Häfliger

Präsident und Amtsleiter
Baarerstrasse 139
CH-6300 Zug

Michael Christen

Vizepräsident
Baarerstrasse 139
CH-6300 Zug

Alexandra Reichmuth

Stv. Amtsleiterin
Abteilung Zentrale Dienste / Revisorat
Baarerstrasse 139
CH-6300 Zug

Daniela Keller

Abteilungsleiterin
Abteilung Rechtsdienst
Baarerstrasse 139
CH-6300 Zug

Jürg Widmer

Abteilungsleiter
Abteilung Mandatszentrum
Baarerstrasse 135
CH-6300 Zug

Antje Stagneth

Abteilungsleiterin
Abteilung Abklärungsdienst
Baarerstrasse 139
CH-6300 Zug

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