Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)
Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des KES steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt.
Kontakt
Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Telefonzeiten:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr
Über uns
Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.
Entstehung des KES
Am 01.01.2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Zuger Einwohner- und Bürgergemeinden durch die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst. Private Mandatstragende und Fachstellen wurden im gleichen Umfang wie bisher beibehalten, die gemeindliche Mandatsführung wurde vom Kanton übernommen.
Grund für diese Änderung war die Revision des früheren Vormundschaftsrechtes (jetzt: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). So verlangt das Bundesrecht seit dem 01.01.2013, dass die Aufgaben der ehemaligen Vormundschaftsbehörden von einer interdisziplinären Fachbehörde wahrgenommen werden.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und die Neuschaffung der KESB bringen für schutzbedürftige Menschen wesentliche Verbesserungen mit sich:
- Schutz und Förderung des Selbstbestimmungsrechts: Im Mittelpunkt stehen nicht mehr primär die Bevormundung und der damit einhergehende Entzug von Rechten, vielmehr wird den Betroffenen individuell mit massgeschneiderten Massnahmen geholfen. So kommt behördliches Handeln bei Urteilsunfähigkeit nur noch dann zum Tragen, wenn andere – private – Vorkehrungen oder gesetzliche Vertretungsrechte nicht mehr reichen.
- Professionalisierte interdisziplinäre Fachbehörde: Die neue, professionelle KESB ist interdisziplinär zusammengesetzt und verfügt über umfassendes Fachwissen in den Kerndisziplinen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Rechtswissenschaft, Sozialarbeit, Pädagogik und Psychologie).
Leitung
Mario Häfliger
Präsident und Amtsleiter
6300 Zug
Alexandra Reichmuth
Stv. Amtsleiterin
6300 Zug
Daniela Keller
Abteilungsleiterin
6300 Zug
Iris Binzegger
Abteilungsleiterin
6300 Zug
Jürg Widmer
Abteilungsleiter
6300 Zug
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