Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist zuständig für den Schutz von Menschen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Dabei soll den Betroffenen mit individuellen Lösungen geholfen werden.
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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
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Montag und Dienstag:
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Vormittag geschlossen
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Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr
Über uns
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für den Schutz von Menschen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Aufgabe der KESB ist es, mittels einer fachübergreifenden Einzelfallbeurteilung geeignete Massnahmen anzuordnen und deren Umsetzung und Angemessenheit regelmässig zu überprüfen. Dabei soll den Betroffenen individuell und mit massgeschneiderten Lösungen geholfen werden. Kernpunkte bilden der Schutz und die Förderung des Selbstbestimmungsrechts.
Die KESB ist eine interdisziplinäre Fachbehörde und setzt sich zusammen aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten und vier Mitgliedern, welche die Gebiete Recht und Sozialarbeit vertreten. Damit ist zum einen eine hohe Professionalität sichergestellt, zum anderen fliessen stets unterschiedliche Sicht- und Denkweisen in die Entscheidungsprozesse mit ein.