Jedes Kind hat das Anrecht, unversehrt und in einem liebevollen, anregenden Umfeld aufwachsen zu können. Manchmal ist es leiblichen Eltern nicht möglich, dies über kürzere oder längere Zeit zu gewährleisten. In dieser Zeit nehmen Pflegeeltern die Erziehungsaufgabe wahr.

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Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: +41 41 594 59 10

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