Antrag auf eine Pflegeplatzbewilligung für ein bestimmtes Kind

Möchten Sie als Pflegefamilie tätig werden? Dann können Sie das Antragsformular ausfüllen. Die KESB überprüft, ob das Kindeswohl gewährleistet ist und überprüft das Pflegeverhältnis mindestens einmal im Jahr.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bahnhofstrasse 12, Postfach
6301 Zug
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