Adoption
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist im Auftrag der DI die kantonale Zentralstelle für Adoption.
Sie ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Personen, die sich für eine Adoption interessieren sowie für Gemeinden und Fachstellen.
Fachbereich Adoption
Im Adoptionsverfahren besprechen wir mit den zukünftigen Adoptiveltern die persönliche und familiäre Motivation sowie die alltäglichen und rechtlichen Auswirkungen einer Adoption. Wir prüfen, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir beauftragen geeignete Fachstellen mit Sozialabklärungen, stellen die Eignungsbescheinigung und Pflegeplatzbewilligung aus und setzen bei Notwendigkeit die Beistandspersonen ein.
Wir unterscheiden folgende Adoptionsverfahren:
- Adoption eines Kindes aus der Schweiz
- Adoption eines Kindes aus dem Ausland (internationale Adoption)
- Adoption eines Stiefkindes
- Adoption einer erwachsenen Person
Vorgehen bei Interesse an einer Adoption oder der Absicht zu adoptieren:
- Schritt: Wenn Sie im Kanton Zug wohnen, melden Sie sich mit dem «Anmeldeformular für das Informationsgespräch Adoption» bei der KESB Zug für das obligatorische Informationsgespräch an.
Vor dem Einreichen des Anmeldeformulars bitten wir Sie, folgende Internetseiten zu konsultieren:
Weitere Schritte
2. Schritt: Haben Sie das obligatorische Informationsgespräch bei der KESB Zug besucht und sind alle verlangten Unterlagen vollständig vorhanden? Sie melden sich mit dem «Anmeldeformular für das Adoptionsverfahren» und unter Beilage sämtlicher Unterlagen für die Eröffnung des Adoptionsverfahrens bei der KESB Zug an.
3. Schritt: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Die Unterlagen werden nun geprüft. Das zuständige Behördenmitglied der KESB wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Bitte beachten:
Sämtliche anfallenden Kosten im Informations- und Adoptionsverfahren inkl. Dolmetschkosten sind von den adoptionswilligen Personen / der adoptionswilligen Person zu übernehmen.
Anmeldeformulare zum Thema Adoption finden Sie hier:
Unterlagen und Formulare zum Thema Nachforschungsgesuch finden Sie hier:
Montag bis Dienstag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Mittwoch 14:00 - 17:00
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Neue Telefonzeiten ab
1. September 2024:
Montag und Dienstag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:
Vormittag geschlossen
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag und Freitag:
09:00 – 11:45 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher? So können Sie sich vorab wie folgt informieren:
Telefon: +41 41 594 59 10
Montag: 09:30 - 11:30 Uh
Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr