Gemeindeaufsicht
Der Regierungsrat ist Aufsichtsbehörde über die Gemeinden. Die Direktion des Innern übt die Aufsicht aus, sofern keine andere Direktion zuständig ist.
Innerhalb der Direktion des Innern wird die Gemeindeaufsicht im Direktionssekretariat wahrgenommen. Die Finanzaufsicht über die Gemeinden wird durch das Direktionssekretariat der Finanzdirektion wahrgenommen.
Aufsicht über das Gemeindewesen
Gesetzliche Grundlagen Gemeindewesen
Formulare
Mustergemeindeordnung als PDF
PDF | 212 KB | Deutsch
Mustergemeindeordnung als Word
DOC | 386 KB | Deutsch
Kontakt
Direktionssekretariat
Neugasse 2
6301 Zug
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Samstag bis Sonntag
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