Erfüllen Sie die Adoptionsvoraussetzungen, wohnen im Kanton Zug und möchten einen Adoptionsantrag stellen, so ist dieser dem Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug einzureichen.

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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

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Anschrift
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baarerstrasse 139, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Dienstag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Mittwoch
14:00 - 17:00

Donnerstag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Unsere Büros bleiben am Montag und Dienstag, 16. und 17. Juni 2025, und am Mittwoch-vormittag, 18. Juni 2025, wegen unseres Umzugs geschlossen.

 

Sie erreichen uns wieder ab Mittwochnachmittag, 18. Juni 2025, ab 14.00 Uhr, an der Baarerstrasse 139 (5. Stock) in 6300 Zug. Der Eingang befindet sich an der Baarerstrasse 135.

 

Telefonzeiten:

Montag und Dienstag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch:

Vormittag geschlossen

14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag und Freitag:

09:00 – 11:45 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Haben Sie Fragen zum Kindes- und Erwachsenenschutz? Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB einzureichen und sind sich unsicher?  So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

 

Telefon: +41 41 594 59 10

 

Montag: 09:30 - 11:30 Uh

Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 11:30 Uhr

 

 

Telefonnummer
+41 41 594 59 10