Quellensteuer

Die Quellensteuer wird in der Schweiz vor allem von Ausländerinnen und Ausländern erhoben, die keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen.

Unsere Aufgaben

Wir beziehen die Quellensteuern via Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

  • auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Personen ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung, mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Zug.
  • auf Leistungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland
  • auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (mit Arbeitsort in der Schweiz).

Wir revidieren die Lohnbuchhaltungen bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

 

Kontakt

Steuerverwaltung Gruppe Quellensteuer

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