Anwaltsprüfungskommission
Die Anwaltsprüfungskommission organisiert die schriftlichen und mündlichen Anwaltsprüfungen und erteilt aufgrund der bestandenen Prüfung das Anwaltspatent.
Über uns
Nebst ihrer Kernaufgabe, der Durchführung der schriftlichen und mündlichen Anwaltsprüfungen sowie – bei Bestehen der Prüfung – der Erteilung des Anwaltspatents, nimmt die Anwaltsprüfungskommission weitere Aufgaben wahr. So erteilt sie auch den Ausweis über die Befähigung zur öffentlichen Beurkundung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ausserkantonalem Patent. Mit Bewerbern aus Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA führt sie die Eignungsprüfung sowie das Gespräch zur Prüfung der beruflichen Fähigkeiten gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte durch und erteilt darüber die entsprechenden Ausweise. Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident der Anwaltsprüfungskommission.
Detaillierte Angaben können dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, der kantonalen Anwaltsprüfungsverordnung sowie dem Merkblatt zur Anwaltsprüfung entnommen werden.
Personen
Mitglieder und Ersatzmitglieder
Peter Huber
lic.iur., Präsident
Hans-Rudolf Wild
lic.iur., Vizepräsident
Martin Neese
Dr.iur., Mitglied
Marc Siegwart
lic.iur., Mitglied
Sandro G. Tobler
lic.iur., Mitglied
Thomas Sägesser
Dr.iur., Mitglied
Cyrill Moos
lic.iur., Mitglied
Regula Schlauri
Dr.iur., Ersatzmitglied
Diana Oswald
Dr.iur., Ersatzmitglied
Daniel Grunder
lic.iur., Ersatzmitglied
Philippe J.A. Kaiser
lic.iur., Ersatzmitglied
Juristisches Sekretariat
Doris Huber Stüdli
lic.iur., Sekretärin
Flavio Eller
MLaw, Sekretär
Unsere Themen
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Kontakt
Anwaltsprüfungskommission
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.