Rekurskommission Bostadel

Die Rekurskommission ist die letzte Instanz bei Rekursen gegen Verfügungen des Direktors der Strafanstalt und in Disziplinarfällen.

Über uns

Der Kanton Zug betreibt zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt die Justizvollzugsanstalt für rückfällige Häftlinge Bostadel in Menzingen. Gemäss Art. 12 lit. g und h des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel (BGS 332.31) entscheidet eine aus je vier Vertreter/innen der Kantone Basel-Stadt und Zug bestehenden Paritätische Aufsichtskommission über Rekurse gegen Verfügungen des Direktors der Strafanstalt und in Disziplinarfällen.

Die Entscheide der Paritätischen Aufsichtskommission können gemäss Art. 18 des Vertrags bei einer Rekurskommission angefochten werden. Diese setzt sich aus einem oder einer Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei vom Kantonsgericht Zug und vom Appellationsgericht Basel-Stadt auf eine Amtsdauer von sechs Jahren bestimmt werden. Die Mitglieder der Rekurskommission wählen sodann das Präsidium und das Vizepräsidium. Der Vorsitz und das Sekretariat gehen nach jeder Amtsdauer von einem Kanton zum andern über (Art. 17 des Vertrags).

Mitglieder Amtsperiode 2026-2031


Philipp Frank
MLaw, Präsident, Zug

Patrizia Schmid
Dr.iur., Vizepräsidentin, Basel-Stadt

Philipp Sialm
lic.iur., Zug

Jeannine Berweger
MLaw, Zug

Dorrit Schleiminger
Dr.iur., Basel-Stadt

Manuel Meier
MLaw, juristischer Sekretär, Zug

Kontakt

Rekurskommission Bostadel

c/o Strafgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa Aabachstrasse 3
6301 Zug
Montag bis Sonntag
geschlossen