Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
Die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht ist eine fachlich spezialisierte Behörde für Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus einem Arbeitsvertrag.
Über uns
Für das Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsvertrag gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 319 ff. OR) ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht für das gesamte Kantonsgebiet zuständig.
Darüber hinaus ist die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht auch zuständig für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) und zwar in Bezug auf sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse. In diesen Fällen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer vorsitzenden Person und einer paritätischen Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite und des öffentlichen und privaten Bereichs; die Geschlechter müssen paritätisch vertreten sein.
Mitglieder
Mitglieder der Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht
Andreas Derungs
lic.iur., Schlichter
Urs Bertschi
lic.iur., Schlichter
Beisitzerinnen und Beisitzer für Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz (GlG)
Vertretung der Arbeitgeberseite:
Helga Schlumpf
lic.iur., Rechtsanwältin
(Privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse)
Franziska Rohner
lic.iur., Kanton Zug
(Öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse)
Mathias Wetzel
MLaw, Rechtsanwalt
(Privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse)
Martin Würmli
lic.iur., Stadtschreiber Stadt Zug
(Öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse)
Vertretung der Arbeitnehmerseite:
Roland Frei
Staatspersonalverband
(Öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse)
Andrea Bertolosi
Gemeinde Baar
(Öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnisse)
Alois Gössi
Angestelltenvereinigung und Gewerkschaftsbund
(Privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse)
Mara Landtwing
Gewerkschaftsbund
(Privatwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse)
Kontakt