Schlichtungsbehörden
Im Kanton Zug existieren mehrere Behörden, die zivilrechtliche Schlichtungsverfahren durchführen. Ihre Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Fachbereich.
Friedensrichterämter
Die Friedensrichterämter sind administrativ den Einwohnergemeinden angegliedert, unterstehen aber aufsichtsrechtlich (fachlich) dem Obergericht. Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zu den Webseiten der verschiedenen Friedensrichterämter im Kanton Zug.
Friedensrichteramt Stadt Zug
Friedensrichteramt Oberägeri
Friedensrichteramt Unterägeri
Friedensrichteramt Menzingen
Friedensrichteramt Baar
Friedensrichteramt Cham
Friedensrichteramt Hünenberg
Friedensrichteramt Steinhausen
Friedensrichteramt Risch
Friedensrichteramt Walchwil
Friedensrichteramt Neuheim