Schlichtungsbehörden
Im Kanton Zug existieren mehrere Behörden, die zivilrechtliche Schlichtungsverfahren durchführen. Ihre Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Fachbereich.
Spezialisierte Schlichtungsbehörden
Spezialisierte Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag
Spezialisierte Schlichtungsbehörde für Streitigkeiten aus Miete und Pacht
Friedensrichterämter
Die Friedensrichterämter sind administrativ den Einwohnergemeinden angegliedert, unterstehen aber aufsichtsrechtlich (fachlich) dem Obergericht. Über die untenstehenden Links gelangen Sie direkt zu den Webseiten der verschiedenen Friedensrichterämter im Kanton Zug.