Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht
Wir sind zuständig für alle Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen im Kanton Zug.

Unsere Themen
Wir bieten eine Beratung in Mietsachen an und versuchen die Parteien im Rahmen einer Schlichtungsverhandlung zu einigen.
Montag bis Dienstag 14:30 - 17:30
Donnerstag 14:30 - 17:30
Über uns
Die Schlichtungsbehörde besteht aus dem Präsidium (eine Präsidentin, zwei Vizepräsidenten) sowie zehn Mitgliedern. Letztere setzen sich paritätisch aus Vertretern der Verbände der Vermietenden und Mietenden zusammen. Die Wahl erfolgt durch die Volkswirtschaftsdirektion. Bei jedem Schlichtungsversuch gewähren drei Mitglieder eine unabhängige Behandlung der Verfahren.
Die Zuständigkeit erstreckt sich über alle Wohn- und Geschäftsräume im Kanton Zug. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Auf Antrag von Vermietenden prüfen und genehmigen wir zudem Formulare zur Mitteilung des Anfangsmietzinses, der Kündigung und von Mietvertragsänderungen. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages bieten wir sowohl Vermietenden wie auch Mietenden eine kostenlose Beratung an.
Team
Simona Dognini Iten
Jur. Mitarbeiter/in
6300 Zug
Karin Fässler
Sachbearb./Sekretär/in
6300 Zug
Mitglieder
Schmid-Bucher Claudia, Zug
Präsidentin
Frei Dominik, Zug
Vize-Präsident
Huber Stephan, Zug
Vize-Präsident
Mitglieder zur Wahl gestellt durch Mieterverband
Beranek Zanon Nicole, Zug
Bisig Fässler Simone, Zug
Camenzind Matthias, Zug
von Rotz-Gubler Bea, Zug
Frei Roland, Zug
Mitglieder zur Wahl gestellt durch Hauseigentümerverband
Keller Beat, Ottenbach
Wild-Haas Judith, Zug
Weber Gertrud, Zug
Studer Peter M., Cham
Moos, Adrian, Oberwil
Gesetzliche Grundlagen
Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pach (LPG)
Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege, Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Obligationenrecht (EG OR)
Verordnung über die Schlichtungsbehörden
Obligationenrecht