Arbeitslosenkasse
Wir sind ihre Ansprechpartnerin für alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.

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Kontakt
Arbeitslosenkasse des Kantons Zug
6300 Zug
geschlossen
Montag, Mittwoch, Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Über uns
Als Arbeitslosenkasse des Kantons Zug sind wir Ansprechpartnerin in allen finanziellen Belangen bezüglich Arbeitslosigkeit. Wir prüfen im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Anspruchsvoraussetzungen der Versicherten auf Arbeitslosenentschädigung, sowie andere kantonale Leistungen und sind für die monatlichen Auszahlungen verantwortlich. Wir entrichten unter anderem Arbeitslosen-, Insolvenz-, Schlechtwetter- und Kurzarbeitsentschädigungen und vergüten auch Ausbildungs- sowie Einarbeitungszuschüsse. Zudem sind wir zuständig für kantonale Leistungen, wie Arbeitslosenhilfe und Mutterschaftsbeiträge. Des Weiteren sind wir Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung von PD U1-Formularen für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnhaft sind.
Wir bieten Ihnen nicht nur professionelle Dienstleistungen, sondern auch kundenorientierte Erreichbarkeit. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich.
Leitung


Janine Probst Martinez Fuentes
CH-6300 Zug
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
- Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV)
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (EG AVIG)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
- Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV)
- Erwerbsersatzordnung (EO)
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Obligationenrecht (OR)