Rechtsdienst
Wir sind als juristisches Kompetenzzentrum zuständig für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung und bieten telefonische Beratung zum Arbeitsrecht an.
Beratungszeiten:
Montag-Donnerstag: 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Über uns
Beratung
Wir unterstützen Arbeitnehmende und Arbeitgebende bei Fragen des Arbeits- und des Arbeitslosenversicherungsrechts und beraten sie telefonisch.
Einspracheverfahren
Wenn Sie mit einem Entscheid zur Arbeitslosenversicherung nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, innert 30 Tagen schriftlich Einsprache zu erheben (Art. 52 ATSG). In einem kostenlosen verwaltungsinternen Verfahren werden Ihre Vorbringen durch den Rechtsdienst unabhängig überprüft. Einspracheentscheide können danach mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden.
Team
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG)
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV)
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (EG AVIG)
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV)
Erwerbsersatzordnung (EO)
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Obligationenrecht (OR)