Die Staatsanwaltschaft ist Untersuchungs- und Anklagebehörde in Strafsachen und ist zudem zuständig für die Behandlung von internationalen Rechtshilfeersuchen in Strafsachen.

Symbolbild Ordnerwagen

Interessenbindungen

Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, die Interessenbindungen seiner Mitglieder zu veröffentlichen. Eine aktuelle Liste der Interessenbindungen finden Sie nachfolgend zum Download.

Interessenbindungen der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug, per 01.01.2026

Weisungen der Staatsanwaltschaft Zug

Gestützt auf die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug die nachfolgenden Weisungen an aussenstehende Personen, die nicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug angehören, erlassen.

Informationspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft

Notwendige und amtliche Verteidigung

Einschliessung von Aufnahmegeräten bei Einvernahmen

Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden gemäss § 12 Datenschutzgesetz (DSG; BGS 157.1)

Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft

Kontakt

Staatsanwaltschaft

Anschrift
Staatsanwaltschaft
An der Aa 4, Postfach
6301 Zug

Paket Adresse

An der Aa 4
6300 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
14:00 - 17:00

Elektronische Eingaben

Bitte beachten Sie, dass elektronische Eingaben qualifiziert elektronisch signiert sein müssen. Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr im Kanton Zug sowie das zu verwendende Kontaktformular finden Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben, die per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.

Telefonnummer
+41 41 594 46 00