Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Es entscheidet über Zwangsmassnahmen im Strafverfahren.

Über uns

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Die Funktion des Zwangsmassnahmengerichts wird durch drei vom Kantonsrat gewählte Mitglieder des Kantonsgerichts Zug wahrgenommen. Die Zwangsmassnahmenrichterinnen nehmen als Einzelgericht sämtliche Aufgaben wahr, welche dem Zwangsmassnahmengericht durch das Bundesrecht oder das kantonale Recht zugewiesen werden.

 

Die Kanzlei des Zwangsmassnahmengerichts wird von der Kantonsgerichtskanzlei geführt.

Mitglieder des Zwangsmassnahmengerichts

 

Corine Vogel
MLaw, geschäftsleitende Zwangsmassnahmenrichterin
geb. 1987
Im Amt seit 2025

 

Miriam Scherer
MLaw, Mitglied
geb. 1989
Im Amt seit 2025

 

Olivia Bühlmann
MLaw, Mitglied
geb. 1991
Im Amt seit 2025

Interessenbindungen

Corine Vogel: Parteizugehörigkeit GLP

Miriam Scherer: Parteizugehörigkeit portiert von Alternative -
die Grünen (parteilos)

Olivia Bühlmann: Parteizugehörigkeit Die Mitte

Kontakt

Zwangsmassnahmengericht

c/o Kantonsgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa Aabachstrasse 3, Postfach
6301 Zug
Montag bis Freitag


Samstag bis Sonntag
geschlossen

Elektronische Eingaben

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