Zwangsmassnahmengericht
Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Es entscheidet über Zwangsmassnahmen im Strafverfahren.
Über uns
Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Die Funktion des Zwangsmassnahmengerichts wird durch drei vom Kantonsrat gewählte Mitglieder des Kantonsgerichts Zug wahrgenommen. Die Zwangsmassnahmenrichterinnen nehmen als Einzelgericht sämtliche Aufgaben wahr, welche dem Zwangsmassnahmengericht durch das Bundesrecht oder das kantonale Recht zugewiesen werden.
Die Kanzlei des Zwangsmassnahmengerichts wird von der Kantonsgerichtskanzlei geführt.
Mitglieder des Zwangsmassnahmengerichts
Corine Vogel
MLaw, geschäftsleitende Zwangsmassnahmenrichterin
geb. 1987
Im Amt seit 2025
Miriam Scherer
MLaw, Mitglied
geb. 1989
Im Amt seit 2025
Olivia Bühlmann
MLaw, Mitglied
geb. 1991
Im Amt seit 2025
Kontakt
Zwangsmassnahmengericht
Aabachstrasse 3, Postfach 6301 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00
Wichtiger Hinweis zu elektronischen Eingaben
Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.
Interessenbindungen
Corine Vogel: Parteizugehörigkeit GLP
Miriam Scherer: Parteizugehörigkeit ALG
Olivia Bühlmann: Parteizugehörigkeit Die Mitte