Zwangsmassnahmengericht

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein eigenständiges erstinstanzliches Gericht. Es entscheidet über Zwangsmassnahmen im Strafverfahren.

Kontakt

Zwangsmassnahmengericht

Anschrift
Zwangsmassnahmengericht
c/o Kantonsgericht Zug
Gerichtsgebäude an der Aa
Aabachstrasse 3, Postfach
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00


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Telefonnummer
+41 41 594 52 00